Inga Paulus | Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB)

für die Landgerichtsbezirke Siegen und Hagen

Psychosoziale Prozessbegleitung hilft weiter!

Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein qualifiziertes und unkompliziertes Unterstützungsangebot für Sie, wenn Ihnen eine schwere Gewalt- oder Sexualstraftat zugefügt wurde und Sie die Entscheidung getroffen haben, deshalb Anzeige zu erstatten.

Unterstützung auf dem ganzen Weg

Psychosoziale Prozessbegleitung kann Sie von der Anzeigenerstattung bis nach der Urteilsverkündung begleiten, stärken, aufklären und entlasten. Die Unterstützung kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt beantragt werden.

Sichere Begleitung durch den Strafprozess

Wenn Psychosoziale Prozessbegleitung vom Gericht beigeordnet wird, ist sie Beteiligte des Strafprozesses. Ich darf mit Ihnen bei der ZeugInnenaussage im Gerichtssaal bleiben, auch wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird und FreundInnen, Angehörige und Presse den Saal verlassen müssen.

Persönliche Ansprechpartnerin

Psychosoziale Prozessbegleitung ist nicht mit den Vorgängen des Strafprozesses befasst. Ich stehe ausschließlich Ihnen als Ansprechpartnerin mit dem Ziel zur Verfügung in Absprache zu informieren und zu stabilisieren. Der Nutzen für das Gericht ist dadurch eine gute ZeugInnenaussage.

Das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung

  • gute und verständliche Information zur Strafanzeige und zum Verfahrensablauf
  • Unterstützung bei der Suche nach weiteren Hilfe- und Beratungsangeboten
  • Begleitung zur Polizei
  • Orientierung zu den Abläufen, die nach einer Anzeigenerstattung beginnen
  • Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung, z. B. mit Besichtigung des Gerichtssaales
  • Begleitung zur Hauptverhandlung
  • Psychische Stabilisierung, damit Sie sich bei der ZeugInnenaussage und während der Hauptverhandlung sicherer fühlen
  • gemeinsame Überbrückung von Wartezeiten im Gericht
  • Gespräche und Unterstützung nach der Aussage und nach der Verhandlung

Grundsätze der Psychosozialen Prozessbegleitung

Als psychosoziale Prozessbegleiterin stehe ich dem Strafverfahren neutral gegenüber. Ich führe keine Gespräche über den Tathergang und habe nicht das Ziel, zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen. Psychosoziale Prozessbegleitung ist keine rechtliche Beratung oder juristische Vertretung. Sie bietet keine Therapie oder psychologische Beratung.

Rechtliche Verankerung in der Strafprozessordnung (StPO)

Zum 1. Januar 2017 wurde die Psychosoziale Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung verankert und gilt als Meilenstein im aktiven Opferschutz. In den Paragraphen 406g und 397a StPO ist festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf PSPB besteht.

Im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) sind die Grundsätze der PSPB, die Anforderung an die Qualifikation der ProzessbegleiterInnen und die Vergütung geregelt.

Im Gesetz zur Ausführung (AGPsychPbG) wird festgehalten, wie Personen ausgebildet sein müssen und welche persönlichen sowie fachlichen Vorraussetzungen gegeben sein müssen, damit sie als Psychosoziale ProzessbegleiterInnen anerkannt werden.

Antrag auf Beiordnung Psychosozialer Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung muss von Ihnen beantragt werden. Der Antrag ist einfach zu stellen und ich unterstütze Sie gerne dabei. Wichtig sind nur einige Daten:

  • die eigenen Personalien
  • die Deliktart bzw. der Paragraph ohne Schilderung des Sachverhalts
  • Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder Datum und Aktenzeichen der Polizei
  • der Name der/des psychosozialen Prozessbegleiters/-begleiterin

Im Ermittlungsverfahren richtet sich der Antrag an das zuständige Amtsgericht. Im Hauptverfahren entscheidet das Gericht, das für die Verhandlung zuständig ist über den Antrag.

Inga Paulus, Psychosoziale Prozessbegleitung

Über meine Person

Ich bin 1969 in Siegen geboren. Nach dem Abitur 1988 habe ich an der staatlichen Fachhochschule Köln Sozialpädagogik studiert. Sowohl im Anerkennungsjahr im Kölner Raum, als auch in meiner Zeit in Kiel und seit 1999 wieder in Siegen, habe ich bis heute in unterschiedlichsten Bereichen der Sozialpsychiatrie mit erwachsenen psychisch kranken Menschen gearbeitet. Seit 2008 habe ich einen Lehrauftrag an der Universität Siegen. Einmal wöchentlich unterrichte ich Studierende der Sozialen Arbeit, die im sozialpsychiatrischen Bereich Praktikum machen. Die Psychosoziale Prozessbegleitung übe ich parallel zu meiner hauptberuflichen Anstellung selbständig in Nebentätigkeit aus.

Mehr Informationen über mich

Weiterbildung und Qualifikation

2016 – 2017 Weiterbildendes Studium „Psychosoziale Prozessbegleitung“ an der Hochschule Düsseldorf, mit den Inhalten:

  • rechtliche Grundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens
  • Psychologie und Psychotraumatologie
  • Vitkimologie
  • Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung
  • Methoden und Standards der Qualitätssicherung

1996 – 1999 Klient-Zentrierte Beratung nach Carl R. Rogers bei der Arbeitsgemeinschaft für klientenzentrierte Therapie und humanistische Pädagogik in Siegen.

 

Vernetzung
  • Mitglied im Dachverband bpp (Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung)
  • Teilnehmerin am Runden Tisch gegen Gewalt des Kreises Siegen-Wittgenstein
  • Teilnehmerin im Bündnis für starke Kinder und Jugendliche (Kinder psychisch kranker Eltern)
  • Eingebunden und Teil des Verbundes der Psychosozialen ProzessbegleiterInnen am Landgerichtsbezirk Siegen

 

Weiterführende Links zum Thema Psychosoziale Prozessbegleitung

 

Meine Grundüberzeugung im Umgang mit Menschen

„Wenn Dir jemand wirklich zuhört. Wenn Dir jemand wirklich zuhört, ohne dich zu verurteilen, ohne dass er den Versuch macht, die Verantwortung für Dich zu übernehmen oder Dich nach seinen Mustern zu formen – dann fühlt sich das verdammt gut an. Jedes Mal, wenn mir zugehört wird und ich verstanden werde, kann ich meine Welt mit neuen Augen sehen und weiterkommen. Es ist erstaunlich, wie scheinbar unlösbare Dinge doch zu bewältigen sind, wenn jemand zuhört.“ Carl R. Rogers

Die Idee der klientenzentrierten Gesprächspsychotherapie von Carl R. Rogers habe ich bereits in meiner Jugend kennengelernt, im Studium als Seminar belegt und sie zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn als Weiterbildung abgeschlossen. Ich stehe ganz und gar zu Rogers Überzeugung und wissenschaftlich belegter Theorie, dass Menschen sich verändern und positiv entwickeln, wenn es gelingt, ihnen ein angstfreier Raum zur Verfügung zu stellen, im Kontakt aufrichtig und einfühlsam mit ihnen und mir selbst zu sein und sie darüber hinaus so zu akzeptieren, wie sie sind. Die Grundhaltung von Empathie, Akzeptanz und Kongruenz ist ein Handwerkszeug, dass jederzeit im Kontakt positiv angewendet werden kann und anderen hilft, gesehen und verstanden zu werden. Mit dieser Grundhaltung kann es mir gelingen, die Bedeutsamkeit von Äußerungen und Situationen zu erfassen, an denen ich sonst möglicherweise achtlos vorüber gehen würde. So findet heilsame Begegnung statt.

Kontakt

Um erste Fragen zu klären oder einen Termin zu vereinbaren können Sie mich anrufen, eine Textnachricht oder Mail schreiben.

0172 - 8086330

Vorraussetzungen für die Beiordnung Psychosozialer Prozessbegleitung

Bei festgelegten Straftatbeständen wird Psychosoziale Prozessbegleitung  für bestimmte Personengruppen verpflichtend beigeordnet. Dies gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Menschen über 18 Jahren, die ihre Interessen nicht ausreichend selbst wahrnehmen können (z. B. Menschen mit Behinderung), wenn sie Opfer von Taten geworden sind wie:

  • sexuellem Missbrauch
  • sexueller Nötigung und Vergewaltigung
  • Ausbeutung von Prostituierten
  • Zuhälterei
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Aussetzung
  • schwerer Körperverletzung
  • Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • Menschenhandel
  • Menschenraub, Verschleppung
  • Entziehung Minderjähriger
  • Zwangsheirat
  • Nachstellung besondere Fälle
  • Geiselnahme
  • (schwerer) Raub
  • räuberischer Diebstahl
  • Erpressung
  • Angriff auf KraftfahrerInnen

Im Ermessen des Gerichts liegt eine Beiordnung bei Menschen über 18 Jahren, die besonders schutzbedürftig sind und bei denen durch bestimmte Verbrechen (schwere Körperverletzung, Menschenraub, Freiheitsberaubung, Verschleppung, Geiselnahme, (schwerer) Raub, räuberischer Diebstahl, Erpressung, Angriff auf KraftfahrerInnen) schwere körperliche oder seelische Schäden durch die Tat vorhanden oder zu erwarten sind.

Ebenso kann das Gericht eine Beiordnung Psychosozialer Prozessbegleitung bewilligen bei versuchten Tötungen, die das Opfer überlebt hat oder für Angehörige von Tötungsopfern. Auch hier liegt es im Ermessen des Gerichts zu beurteilen, ob eine besondere Schutzbedürftigkeit der AntragstellerIn besteht.

Menschen über 18 Jahren, die Anzeige wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung oder Ausbeutung der Arbeitskraft erstattet haben, können einen Antrag auf PSPB stellen, wenn sie besonders schutzbedürftig sind. Über die Beiordnung entscheidet auch hier das Gericht.

Weitere Information finden Sie auf der folgenden Webseite:

Für Jugendliche

Wie Du Dir Hilfe und Unterstützung holen kannst

Hilfe in einer besonderen Situation

Als Kind oder Jugendlicher/Jugendlichem kann es Dir genau wie älteren Leuten passieren, dass andere, erwachsene Menschen Dir gegenüber sexuell oder körperlich gewalttätig sind. Das ist nie Deine Schuld. Es kann sein, dass Du diese Leute eigentlich kennst und ihnen vertraut hast. Alleine ist es schwer, sich dagegen zu wehren und es ist auch nicht leicht, mit jemandem darüber zu sprechen.  Es ist eine Straftat, wenn jemand Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht, belästigt oder ihnen Gewalt antut. Wenn Du Dich entscheidest, mit jemandem zu sprechen und zur Polizei zu gehen, gibt es viele Anlaufstellen und Menschen, die Dir helfen können, weil sie sich mit solchen Situationen auskennen.

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine der Möglichkeiten

Ich darf Dich, wenn Du es willst, zur Polizei und zum Gericht begleiten, kann Dir erklären, was auf Dich zukommen wird und Dir Fragen beantworten, die Du zu einem Gerichtsprozess und den Abläufen hast. Im Gegensatz zu den meisten anderen Leuten, mit denen Du auf diesem Weg zu tun hast, musst und sollst Du mit mir nicht über die Tat und das, was passiert ist, reden. Ich bin vor allem da, um Dir Sicherheit zu geben und dafür zu sorgen, dass es Dir möglichst gut geht.

Wenn Du mit mir sprechen möchtest oder Fragen hast, kannst Du mich anrufen, eine Textnachricht oder E-Mail schreiben:
Telefon: 0172 – 8086330 oder per E-Mail: pspb@mosaik-siegen.de

Auf folgenden Webseiten erhälts Du weitere Informationen zum Thema: